D. lebt seit 2014 in der Schweiz. Obwohl sein Asylgesuch abgelehnt wurde, hat er aufgrund der bürgerkriegsähnlichen Zustände in seiner Heimat eine Vorläufige Aufnahme (VA) erhalten. Seine Frau und seine drei Kinder leben in einem Nachbarstaat seines Herkunftslandes und sind auf seine Unterstützung angewiesen. Das jüngste Kind, das während D.s Flucht zur Welt kam, hat er noch nie gesehen.
Da D. Seine Familie frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt und auch dann nur bei genügender Integration (insbesondere in den Arbeitsmarkt) nachziehen kann, sucht er sich so schnell wie möglich einen Job, obwohl er eigentlich gerne zuerst Deutsch gelernt hätte. D. Arbeitet bei dem Gemüseproduzenten E. In Basel-Landschaft. Er chrampft 6 Tage die Woche, bis zu 10 Stunden am Tag. Sein monatlicher Nettolohn beträgt CHF 3280.-. Sein Arbeitsvertrag bleibt über Jahre hinweg befristet auf 6 Monate und wird erst kurz vor Ablauf erneuert.
Nach 3 Jahren möchte D. Endlich seine Frau und seine drei Kinder per Familiennachzug in die Schweiz holen. Er hat seit Jahren einen befristeten Vollzeitjob und mietet sich eine genug grosse Wohnung. Doch sein Lohn reicht nicht aus. Damit der Familiennachzug bewilligt werden würde, müsste er nachweisen, dass bei Nachzug niemand in die Sozialhilfe rutscht. Das zuständige Migrationsamt wird also folgende Budgetrechnung machen, um D.s Gesuch um Familiennachzug zu überprüfen:
Fazit: ein monatliches Minus von 258.- CHF – Familiennachzug abgelehnt! D. hat das Gesuch noch nicht eingereicht – wird er es tun, wird ein Rechtsstreit um dieses Budget beginnen. Dabei sähe die Debatte so aus:
Aufgrund der Unstimmigkeiten würde der Fall wohl vor Gericht landen – dort sind die Chancen auf eine Gutheissung ungewiss. Wird D. Seine Familie also jemals in die Schweiz holen können?
Aufhebung der 3 Jahresfrist für einen Familiennachzug mit VA
Aufhebung der 7 Jahresfrist für Prämienverbilligung mit VA
keine Arbeitsbewilligung und Gebühr bei Stellenantritt mit VA
keine Sonderabgabe für VA
keine Integrationsdefinition gestützt auf finanzielle Verhältnisse