S. ist eine junge Frau, die 2008 in die Schweiz flüchtete und ein Asylgesuch stellte. Ihre Flucht zog sich zuvor über knapp 18 Monate hin, bis sie in Europa, resp. der Schweiz landete. In ihrem Herkunftsland war sie zuvor selbstständig, hatte mit ihrer Schwester zusammen einen kleinen Laden, der gerade so funktionierte.
2009 lehnte die Schweiz ihr Asylgesuch ab – ihre Verfolgungsgeschichte wurde ihr nicht geglaubt, der Begründungstenor des damaligen Bundesamt für Migration BFM (heute Staatssekretariat für Migration SEM) liess durchblicken, dass S. «verdächtigt» wurde, ihr Asylgesuch aus rein wirtschaftlichen Gründen gestellt zu haben. Dass ihrer Schwester beim Überfall auf den gemeinsamen Laden beide Hände abgehackt und der Laden niedergebrannt wurde, hielt das BFM für unglaubwürdig.
S. ging den juristischen Weg, reichte Beschwerde ein, die abgelehnt und danach ein Revisionsgesuch, auf welches nicht eingetreten wurde. Drei Jahre vergingen so, welche S. in der Nothilfe verbrachte. 2012 wurde S. schwanger und heiratete ein Jahr später unter grössten Mühen ihren Freund und Vater des Kindes. Trotz der gemeinsamen Tochter wurden die beiden damals der «Scheinehe» verdächtigt, die Hochzeit konnte fast nicht stattfinden und S. wurde beinahe in ihr Herkunftsland ausgeschafft. Der Vater des Kindes? R. Wurde in der Bodenseeregion geboren und ist so schweizerisch wie Göpf Egg. Heute leben die beiden in der Romandie und fragen sich öfters, was genau der Unterschied zwischen einem «ExPat» und einem «Wirtschaftsflüchtling» sein soll.
Die Abschaffung der Nothilfe, also die Aufhebung des Sozialhilfestopps für die Betroffenen und eine Abkehr von den gesonderten Bedingungen, unter welchen die Betroffenen im Nothilferegime leben müssen.
Die Aufhebung der sogenannten «Lex Brunner».